|
Aufbauseminare für mehrfach auffällige Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen - ASP Die rechtlichen Anforderungen an Aufbauseminare sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4 sowie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 35 bis 44 festgeschrieben.
Wenn Sie 4 -8 Punkte haben und innerhalb der letzten 5 Jahre an keinem Aufbauseminar (ASF/ ASP) teilgenommen haben, können Sie durch ein Aufbauseminar (ASP) 4 Punkte abbauen.
Wenn Sie 9 -13 Punkte haben und innerhalb der letzten 5 Jahre an keinem Aufbauseminar (ASF/ ASP) teilgenommen haben, können Sie durch ein Aufbauseminar (ASP) 2 Punkte abbauen.
Wenn Sie 14 -17 Punkte erhalten Sie eine schriftliche Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zu einem Aufbauseminar. Sie müssen innerhalb der gesetzten Frist an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP) teilnehmen. Hier kein automatischer Punkteabbau! Der Abbau von 2 Punkten ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung durch einen zugelassenen Verkehrspsychologen teilnehmen.
Bei 18 Punkten wird Ihnen in jedem Fall die Fahrerlaubnis entzogen!!!
Wir sind ein anerkannter und zugelassener Bildungsträger, mit angeschlossener Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte.
Das Seminar wird nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. durchgeführt.
Teilnehmerzahl beträgt 6 – 12 und es wird Vertraulichkeit zugesichert.
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen von je 135 min. und einer Beobachtungsfahrt.
Nach vollständiger Teilnahme an allen Sitzungen und an der Beobachtungsfahrt, wird eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.
|
|
Kennen Sie Ihren Punktestand?
Auskunft erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die entsprechende Webseite können Sie hier direkt aufrufen...
Seminar-Termine
- Seminare finden monatlich statt
- 5 Termine innerhalb von 3 Wochen
- Kosten: € 295,-
|