Fristen beachten
Um als Busfahrer nach dem 10.09.2008 und für LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009. weiterhin gewerblich Personen zu befördern dürfen bzw. Güter zu transportieren, muß eine Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG.) nachgewiesen werden. Dies wird dann in den Führerschein für LKW bzw. Bus eingetragen.
Für alle die vor diesen Stichtagen die Fahrerlaubnis D oder C erworben haben, gelten Übergangsfristen, bis wann diese Qualifizierung erfolgt und eingetragen sein muss.
